Neue Kassensicherungsverordnung: Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)

Die KassenSichV 2020 besagt, dass alle Kassensysteme eine TSE haben müssen. Was bedeutet das?

Seit April 2021 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV). Sie betrifft alle Unternehmen, die mit digitalen Kassensystemen oder Registrierkassen arbeiten. Wenn Du in Deinem Betrieb eine digitale Kasse hast, dann betrifft sie also auch Dich.

Im Zuge der Kassensicherungsverordnung wurden die Richtlinien an die Kassenführung erweitert und neue Anforderungen an digitale Aufzeichnungen gestellt: Es gilt die Kassenmelde- und Belegausgabepflicht. Außerdem müssen alle digitalen Kassensysteme und Registrierkassen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) haben. Wir erklären Dir, was das bedeutet.

Was ist die technische Sicherheitseinrichtung?

Die technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE) ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen. Mithilfe der TSE soll verhindert werden, dass die Aufzeichnungen, die Du mit Deinem Kassensystem tätigst, nachträglich geändert oder gelöscht werden. Die Verpflichtung zu einer TSE ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die seit 2020 in ganz Deutschland gilt. Neben der Belegausgabepflicht und der Kassenmeldepflicht ist die TSE der zentrale Bestandteil der Kassensicherungsverordnung. Das heißt: spätestens April 2021 müssen alle digitalen Kassensysteme und Registrierkassen eine zertifizierte TSE haben!

Warum müssen Kassen über eine TSE verfügen?

Manipulationen an digitalen Kassen machen Steuerhinterziehung und Schwarzgeld möglich – das ist keine Seltenheit. Oft kommt es vor, dass steuerrelevante Daten in elektronischen Aufzeichnungssystemen geändert werden. Von der Finanzverwaltung kann das nur schwer überprüft werden. Hier soll die TSE helfen: Um Manipulationen an elektronischen Kassensystemen zu verhindern, soll sichergestellt werden, dass alle Einzelaufzeichnungen fehlerfrei und vollständig gesichert werden. Und das geht mit einer Kasse, die eine zertifizierte TSE hat, am besten. Außerdem soll die Finanzverwaltung dank der TSE schnell und einfach auf Deine gespeicherten Daten zugreifen können.

Wie genau funktioniert die TSE?

Wie genau die digitalen Grundaufzeichnungen in einem elektronischen Aufzeichnungssystem geschützt werden wird im § 146a (1) der Abgabenordnung definiert. Die detaillierten Vorgaben an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgestellt und sind in der technischen Richtlinie TR-03153 festgehalten. Das BSI schreibt vor, dass die TSE aus diesen drei Bestandteilen bestehen muss:

  1. Das Sicherheitsmodul der TSE
    Das Sicherheitsmodul besteht aus zwei Komponenten: Der SMA (Secure Module Application) und der CSP (Crypto Service Provider). Mit dem Sicherheitsmodul soll sichergestellt werden, dass alle Eingaben mit Beginn der Aufzeichnung vollständig protokolliert werden. Zudem sorgt das Sicherheitsmodul dafür, dass Deine Aufzeichnungen im Kassensystem nachträglich nicht mehr unbemerkt geändert oder gelöscht werden.
  2. Das Speichermedium der TSE
    Laut GoBD musst Du alle digital getätigten Aufzeichnungen für eine Dauer von 10 Jahren speichern. Das Speichermedium der technischen Sicherheitseinrichtung soll garantieren, dass diese gesetzliche Aufbewahrungsfrist eingehalten wird.
  3. Die einheitliche digitale Schnittstelle der TSE
    Die digitale Schnittstelle ist eine Art Exportschnittstelle. Sie soll eine reibungslose Datenübertragung sicherstellen. Alle gespeicherten Aufzeichnungen sollen dank der einheitlichen digitalen Schnittstelle schnell und einfach zum Export zur Verfügung gestellt werden können – vor allem für das Finanzamt.

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